Mit uns sparen Sie Steuern!

Wussten Sie es schon?
Privatleute können Kosten für so genannte haushaltsnahe Dienstleistungen direkt von der Steuerschuld abziehen:

Pro Jahr bis zu 20% der nachgewiesenen Kosten, maximal 600 €.

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen z.B. Gärtner- und Reinigungsarbeiten, Wartungsarbeiten und kleine Ausbesserungen.

Vorraussetzung für den Steuerabzug sind eine Rechnung des Handwerkers und der Überweisungsbeleg. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.