Mit uns sparen Sie Steuern!
Wussten Sie es schon? Privatleute können Kosten für so genannte haushaltsnahe Dienstleistungen direkt von der Steuerschuld abziehen:
Pro Jahr bis zu 20% der nachgewiesenen Kosten, maximal 600 €.
Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen z.B. Gärtner- und Reinigungsarbeiten, Wartungsarbeiten und kleine Ausbesserungen.
Vorraussetzung für den Steuerabzug sind eine Rechnung des Handwerkers und der Überweisungsbeleg. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.
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